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Trauungen unter freiem Himmel sind in Mecklenburg-Vorpommern mit 100 Gästen möglich.In Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Kontaktbeschränkungen für private Veranstaltungen: Es dürfen sich bis zu 30 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Trauungen sind im Innenraum mit bis zu 50 Personen gestattet, wenn die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Standesamtes es zulassen. Draußen sind bis zu 100 Personen erlaubt.
In der Gastronomie dürfen 100 Personen an einer Hochzeitsfeier teilnehmen. Das Tanzen ist erlaubt. Es gilt eine Testpflicht. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Stand 25.06.2021 Quelle